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			     Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im öffentlichrechtlichen Bereich
			
			
			
			
                      Auch: Förderinstitute (-banken) des Bundes, der Länder. Diese Gruppe ist aus gesamtwirtschaftlicher Sicht betrachtet bedeutsamer als die der privatrechtlichen. Der Staat bedient sich ihrer für zahlreiche struktur- und prozesspolitische Aufgaben, die privaten Banken nicht übertragen werden können oder von diesen mangels Rentabilität oder wegen hoher Risiken nicht betrieben würden. Wichtigstes Beispiel: KfW.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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