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Wirtschaftslexikon
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Kreislaufwirtschaft

bedeutet in der Produktionswirtschaft einen geschlossenen Stoffkreislauf durch anlageinterne Kreislaufführung von Produktionsmitteln und die Rückgewinnung der in den Produkten enthalten Rohstoffe und Energien (Umweltschutz, integrierter). In der Abfallwirtschaft umfaßt der Begriff Kreislaufwirtschaft die Abfallvermeidung durch direkte stoffliche Wiederverwertung und die Abfallverwertung durch energetische oder stoffliche Wiedereinführung von Abfällen in die Herstellung. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz



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