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Legitimierung, horizontale - vertikale

In der Wirtschaftssoziologie: Mit h.r Legitimierung, horizontale - vertikale wird die gegenseitige Anerkennung von Privilegierten bezeichnet, die sich so gegenüber den Nichtprivilegierten absichern. H. Legitimierung, horizontale - vertikale ist so die Voraussetzung von v.r L., die in der rechtfertigenden Absicherung des Verhältnisses von Privilegierten zu Nichtprivilegierten besteht (H. Popitz).



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