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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Lieferbedingungen

sind Bestandteile von Kaufverträgen (Kauf) und Werkverträgen. Dabei vereinbaren die Vertragspartner die Art der Vertragsabwicklung (z.B. Art der Verpackung, Lieferungszeitpunkt, Auslieferungsort, Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, Frachtkosten). Wichtigste Lieferbedingungen im Außenhandel sind in den lncoterms verzeichnet. Im Inlandsverkehr gelten als wichtigste Lieferbedingungen »frei Haus« (Lieferant trägt Frachtkosten bis zum Abnehmer, Gefahrübergang erfolgt erst bei Übergabe), »ab Werk« (Warenlieferung erfolgt im Werk oder an einem üblichen Ort wie Verladerampe, Gefahrübergang erfolgt am Ort der Übergabe), »frei Bahnstation« (Transportkosten werden vom Lieferanten bis zu einer bestimmten Bahnstation getragen, Gefahrübergang erfolgt dort). Siehe auch Frachtbasis.



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