| Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Millionenkreditangaben, unbefugte OffenbarungMit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 14 Abs. 2 KWG eine Millionen-kreditangabe offenbart. Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder zu schädigen, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
|
||||||||||||||||||||||||||||
| Weitere Begriffe : Funktionstrennung in der internen Revision | Zins | Meadows-Studie | ||||||||||||||||||||||||||||
|
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |