Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Münzhoheit

Recht des Bundes nach Art. 73 Nr. 4 GG zur ausschließlichen Gesetzgebung über das Münzwesen. Hiervon hat der Bund durch Erlass des Gesetzes “über die Ausprägung von Scheidemünzen” vom 8. 7. 1950 (MünzG) Gebrauch gemacht. Stückelung und technische Merkmale der Euro-Münzen (Euro), die ab Anfang 2002 ausgegeben werden, legt jedoch der Rat der Europäischen Union fest (Art. 106 II EGV). Recht eines Staates zur Regelung des gesamten Münzwesens auf seinem Territorium; wichtiger Teilbereich dessen ist das Münzregal. Recht des Staats, das Münzwesen zu regeln. Münzen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Münzhandel
 
Münzmetall
 
Weitere Begriffe : Geschäftsverbindungsaufhebung, -beendigung | Barwertdeckungsrechnung | Gesellschaft, geschlossene
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.