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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Muskelhypothek

Mit Muskelhypothek ist die persönliche Arbeitsleistung beim Bauen der Immobilie gemeint, die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Wer selbst Hand anlegt und Freunde und Bekannte engagiert, wer bereit ist, lohn- und zeitintensive Bautätigkeiten selbst zu erbringen, kann damit die eigenen Kosten senken.

Finanzierungsinstitute erkennen diese Eigenleistung, also Bautätigkeiten, die sie selbst erbracht haben, als Eigenkapital an, sofern sie schlüssig nachgewiesen sind. Eigenleistungen sind z.B. Maler-, Tapezier- und Fliesenlegerarbeiten, eben solche Arbeiten, wo sich das Selbermachen auch wirklich rechnet! Es gibt Bauträger, die gleich zu Beginn die Möglichkeit anbieten, durch die so genannte Muskelhypothek die finanzielle Belastung zu mindern. Eigenleistung heißt zum Beispiel nicht unbedingt, dass Sie mit einer Schaufel die Baugrube ausheben!

Die Höhe der Muskelhypothek wird aber oft überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, den sie einbringen müssen, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Für das, was Sie selbst gemacht haben fehlt Ihnen die Gewährleistung, die der Handwerker auf seine Arbeit bietet. Das heißt, Sie sollten Ihre handwerklichen Fähigkeiten realistisch einschätzen, selbstkritisches Herangehen ist hier dringend geboten! Wo durch die Muskelhypothek Einsparungen erreicht werden sollen, können bei unsachgemäßer Ausführung schnell immense Kosten anfallen, wenn ein Fachmann ausbessern muss.

Tipp: Gehen Sie davon aus, dass Sie als Laie höchstens zehn Prozent aller Kosten als Muskelhypothek einbringen können! Den Rest sollten Sie den Profis überlassen!

Etwas anderes ist es, wenn Sie sich nach einem Mit- oder Ausbauhaus umschauen. Hier wird der Innenausbau von Ihnen ganz oder teilweise selbst übernommen. Aber auch hier gilt: Überschätzen Sie Ihr Können nicht, nur weil Sie Kosten sparen wollen. Denn in der Regel sind Schäden bei Ausbauhäusern auf Fehler des Bauherrn zurückzuführen!



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