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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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nachschüssige, nachträgliche Tilgungsverrechnung

Vereinbarung in Darlehensverträgen, dass die Zahlungen auf die Schuld für die Zinsberechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Dies ist rechtlich zulässig, wenn der Schuldner auf diese implizite Zinserhöhung ausreichend hingewiesen wird. Ggs.: sofortige Tilgungsverrechnung.



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nachschüssige, nachträgliche Zinsrechnung
 
Weitere Begriffe : Cashflow-Finanzierung, internationale | fiduziarische (Forderungs-) Abtretung, Zession | Schiedswesen (an der Börse)
 
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