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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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nicht eingelöster Wechsel

Von der Bank des Wechselausstellers nicht bezahlter Wechsel, vor allem, weil Letzterer kein entspr. Guthaben bei der Bank bzw. keinen Kredit eingeräumt erhalten hat. Wechselprotest. Vereinheitlichtes Verfahren durch Abkommen über die Rückgabe nicht eingelöster Wechsel.



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