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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Parkett

Als Parkett bezeichnet man den Ort einer Börse, an dem die Börsensitzung stattfindet. Es handelt sich um eine traditionelle Bezeichnung. Das Parkett darf nur von autorisierten Personen betreten werden. Interessierte Besucher der Börse, die nicht als Makler, Börsenhändler oder Mitarbeiter der Börse zugelassen sind, können das Geschehen von der Galerie aus verfolgen. Im Parkett des Börsensaales findet der Börsenhandel statt. Zu ihm haben nur die zugelassenen Börsenmitglieder Zutritt, die gelegentlich einzelne Gäste, für die sie die Verantwortung übernehmen, mitbringen dürfen. Andere Personen, die Einblick in die Börse nehmen wollen, können von der Galerie des Börsensaales dem Börsengeschehen zusehen.



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