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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Personal-Service-Agenturen (PSA)

Das Konzept der Personal-Service-Agenturen (PSA) sieht vor, Arbeitslose durch Zeitarbeit wieder in Beschäftigung zu bringen. Dazu werden zwischen den PSA und den von den Arbeitsagenturen (ehemals Arbeitsämter) vorgeschlagenen Arbeitslosen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründet. Die PSA vermitteln dann ihre Mitarbeiter befristet an Drittfirmen. Bei dieser "vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung" müssen die PSA ihre ehemals arbeitslosen Beschäftigten in verleihfreien Zeiten zusätzlich qualifizieren und weiterbilden.

Die Personal-Service-Agenturen sind eine Erfindung von Volkswagen-Personalvorstand Peter Hartz. Ziel dieser Agenturen ist es, insbesondere schwer vermittelbare Arbeitslose (z.B. Langzeitarbeitslose) über Verleihfirmen wieder in den "ersten Arbeitsmarkt" zu bringen. Dabei setzen die rot-grüne Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den "Klebeeffekt": Das bedeutet, wenn ein Unternehmer einen Arbeitslosen erst einmal auf seine Eignung testen kann, könnte dabei der ein oder andere PSA-Mitarbeiter im Anschluss an den Entleih auch im Betrieb "hängen bleiben" und übernommen werden. Jede einzelne Arbeitsagentur hat die Einrichtung mindestens einer Personal-Service-Agentur sicherzustellen. Diese PSA muss eine organisatorisch eigenständige Einheit sein und ausschließlich von der Arbeitsagentur vermittelte Arbeitslose in einem vereinbarten Umfang einstellen und beschäftigen.

Das von den Arbeitsagenturen für die PSA-Tätigkeit gezahlte Honorar besteht aus einer Fallpauschale während der ersten neun Monate der PSA-Beschäftigung sowie einer Erfolgsprämie im Fall der Vermittlung. Beide Honorarbestandteile sinken mit der Dauer der Beschäftigung in der PSA. Die Höhe der Honorare ergibt sich für jede PSA in Abhängigkeit von der berufsfachlichen Ausrichtung und den Vermittlungshemmnissen der PSA-Zielgruppe sowie den regionalen Gegebenheiten. Für die Einstellung eines Arbeitslosen in eine PSA gibt es im Schnitt monatlich etwa 900 bis 1.200 Euro von der BA, bei einer erfolgreichen Vermittlung folgt noch zusätzlich eine einmalige Prämie von rund 2.000 Euro. Da der PSA-Betreiber privatwirtschaftlich arbeitet, muss er sowohl seine eigenen Kosten decken als auch dem Arbeitslosen ein Tarifgehalt zahlen. Die Dauer des Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitslosen und der PSA beträgt mindestens neun Monate und soll im Regelfall zwölf Monate nicht übersteigen.

Die erste PSA startete am 01. April 2003 in Berlin. Das Gros hat wegen organisatorischer Vorlaufzeiten ihren Betrieb im Mai, Juni und Juli 2003 aufgenommen. Bis Anfang 2004 waren es bundesweit fast 1000 PSA, die von mehr als 100 verschiedenen Trägern betrieben wurden. Insgesamt standen Ende 2003 rund 44 000 Plätze für Leiharbeitnehmer bei den PSA zur Verfügung, von denen etwa 32 000 besetzt waren - geplant waren allerdings rund 50 000 besetzte Stellen. Seit Start der PSA haben rund 15 300 Menschen diese wieder verlassen, davon fast 6400 in einen sozialversicherungspflichtigen Job (Stand: Januar 2004).

Weitere Hinweise und Informationen zu Personal-Service-Agenturen gibt es im Internet: www.arbeitsagentur.de.



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