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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Probleminstitute

Bankenaufsichtlich Institute, bei denen die wirtschaftliche Situation Anlass zu besonderer Besorgnis gibt, gravierende aufsichtliche Feststellungen getroffen wurden oder aufsichtliche Massnahmen vorzubereiten oder einzuleiten sind. Die BaFin trifft nach kursorischer Durchsicht des Prüfungsberichts und nach Abstimmung mit der Bundesbank die Entscheidung, ob es sich bei dem betroffenen Institut um ein Probleminstitut handelt. Der Bundesbank obliegt auch bei Probleminstituten die laufende Überwachung. Auf Grund der erforderlichen Intensivierung der Aufsichtstätigkeit bei diesen Instituten unterzieht die BaFin in Ausübung ihrer Aufsichtsverantwortung, unbeschadet der laufenden Überwachung durch die Bundesbank, die relevanten bankenauf-sichtlichen Unterlagen einer eigenen eingehenden Analyse und leitet ggf. eigene Untersuchungen ein, um zu einer abschliessenden aufsichtlichen Würdigung zu gelangen und etwaige Aufsichtsmassnahmen vorzubereiten oder durchzuführen. Die Intensivierung der laufenden Aufsicht wird zwischen BaFin und Bundesbank abgestimmt. Letztere wird über das jeweilige Vorgehen der BaFin vorab informiert; falls erforderlich werden gemeinsame Prüfungsteams gebildet.



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