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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Problemkreditbehandlung

Nach MaRisk muss eine Bank Kriterien fixieren, die die Abgabe eines Kreditengagements an auf Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierte Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Verantwortlichkeit für Entwicklung und Qualität dieser Kriterien sowie regelmässige Überprüfung muss ausserhalb des Bereichs Markt lokalisiert sein. Federführung für den Sanierungs- oder Abwicklungsprozess sowie die Überwachung dieser Prozesse muss ausserhalb des Bereichs Markt wahrgenommen werden. Sofern die Kriterien erfüllt sind, muss die Prüfung der Sanierungswürdigkeit bzw. -fähigkeit des Kreditnehmers durchgeführt werden. Entscheidet sich die Bank für die Begleitung einer Sanierung, muss sie sich ein Sanierungskonzept vorlegen lassen, dessen Umsetzung und die Auswirkungen der Massnahmen von der Bank zu überwachen sind. Die zuständigen Bankgeschäftsleiter müssen bei bedeutenden Engagements regelm. über den Stand der Sanierung unterrichtet werden. Nötigenfalls kann beim Sanierungsprozess auf externe Spezialisten mit entspr. Kenntnissen zurückgegriffen werden. Für den Fall der Abwicklung eines Engagements muss ein Abwicklungskonzept erstellt werden. In den Prozess der Sicherheitenverwertung müssen Mitarbeiter oder ggf. auch externe Spezialisten mit entspr. Kenntnissen einbezogen werden.



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