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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Public Private Partnership (PPP)

Bezeichnet die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben. Eine einheitliche Definition fehlt aufgrund der Bandbreite von Anwendungsbereichen. Im Baubereich wird PPP beispielsweise als eine langfristige, allgemein vertraglich geregelte, entgeltliche Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem privaten Partner über einen langen Zeitraum im Lebenszyklus eines Bauwerkes definiert.



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