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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Randbedingungen

In der Wirtschaftssoziologie: [1] allgemeine Bezeichnung für Bedingungen und Begleitumstände, unter denen ein Ereignis auftritt. [2] Auch als Anfangsbedingung, Antecedensbedingung Bestandteil von deduktiv-nomologischen Erklärungen. Randbedingungen ist hier die Feststellung eines bestimmten Tatbestandes, aus der mit Hilfe einer Gesetzesaussage ein zu erklärender Tatbestand abgeleitet wird. Beispiel: Je mehr sich eine Person in ihren Aktivitäten den Normen der Gruppe nähert, um so höher wird ihr sozialer Rang sein (Gesetzesaussage nach G.C. Homans). Klaus nähert sich den Gruppennormen mehr als Peter (R.). Also hat Klaus einen höheren Rang als Peter (erklärter Tatbestand).



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