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                    Randbedingungen
                    
                    
                    
                    
		    
		    
		    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                     
                    
                    
                     In der Wirtschaftssoziologie:
[1] allgemeine Bezeichnung für Bedingungen und Begleitumstände, unter denen ein Ereignis auftritt. 
[2] Auch als Anfangsbedingung, Antecedensbedingung Bestandteil von   deduktiv-nomologischen Erklärungen. Randbedingungen ist hier die Feststellung eines bestimmten Tatbestandes, aus der mit Hilfe einer Gesetzesaussage ein zu erklärender Tatbestand abgeleitet wird. Beispiel: Je mehr sich eine Person in ihren Aktivitäten den Normen der Gruppe nähert, um so höher wird ihr sozialer Rang sein (Gesetzesaussage nach G.C. Homans). Klaus nähert sich den Gruppennormen mehr als Peter (R.). Also hat Klaus einen höheren Rang als Peter (erklärter Tatbestand).   
                    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                    
                     
                    
                     
                
                    
                    
                        
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