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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rating, Kapitalgebersicht

Ratings leisten einen Beitrag zur Erklärung der an den Finanzmärkten zu beobachtenden Renditestrukturen und -differenzen. Ein niedrigeres Rating führt zu höherem Renditeanspruch des Marktes. Umgekehrt ist die Verzinsung von Schuldtiteln erster Adressen relativ niedriger. Ratings kommt aus Kapitalgebersicht daher insb. die Funktion der Information über Bonitäten zu. Sie geben für ihn ein Urteil über die Fähigkeit eines Schuldners wieder, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Durch Ratings werden zuverlässige Aussagen über die Rendite ermöglicht, die nach einer Ratingänderung in der jeweils neuen Bonitätskategorie zu erzielen ist. Schon im Vorfeld einer Ratingänderung, meist schon zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Schuldner auf der Watchlist der Ratingagentur erscheint, werden oft die zu erwartenden Beurteilungsanpassungen durch die Marktteilnehmer eskomptiert.



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Weitere Begriffe : ECBS | Transmissionsmechanismus, kredittheoretischer | Nachgirant, -indossant
 
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