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Reiz, diskriminierender

In der Wirtschaftssoziologie: diskriminativer Reiz, lernpsychologische Bezeichnung für einen Reiz, von dessen Vorliegen oder Nicht-Vorliegen es abhängt, ob eine bestimmte Reaktion geäussert wird oder nicht. Ein Reiz, bei dessen Vorhandensein eine Reaktion gezeigt und bei dessen Fehlen eine Reaktion nicht gezeigt wird, heisst „d. Reiz, diskriminierender 5D“. Einen Reiz, bei dessen Vorliegen eine bestimmte Reaktion nicht geäussert wird, nennt man „d. Reiz, diskriminierender SA“ (S-Delta). Ein d. Reiz, diskriminierender übt also eine Kontrolle über das Verhalten aus (Stimuluskontrolle). Ein beliebiger Stimulus wird dann zu einem SD für eine bestimmte Reaktion, wenn diese Reaktion nur bei Vorliegen dieses Stimulus verstärkt (belohnt) wird; wird eine Reaktion immer dann nicht verstärkt, wenn ein bestimmter Reiz vorliegt, wird dieser Reiz zu einem 5A (Diskriminationslernen).



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