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			     Risiken, neue nach Basel II
			
			
			
			
                      Von Basel II werden neben Kredit- und Marktrisiken bei Handelsgeschäften in der Eigenkapitalvereinbarung auch neue Risiken von Banken berücksichtigt. Es wird eine Eigenkapitalunterlegung für operationeile und Zinsänderungsrisiken im gesamten Anlagebuch verlangt. Ferner werden kreditrisikomindernde Verfahren, d. h. die Verwendung von Sicherheiten und Absicherungsinstrumenten (Garantien, Kreditderivate) sowie die Verbriefung von Kreditforderungen, berücksichtigt.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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