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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen, das am 26. März 1995 in Kraft getreten ist, regelt die Freizügigkeit des grenzüberschreitenden Personenverkehrs zwischen einigen Staaten der Europäischen Union. Zu Beginn waren das Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande. Inzwischen hat sich die Zahl der Schengen-Staaten vergrößert. Reisende aller Nationalitäten können seitdem die Binnengrenzen innerhalb des Gebietes dieser Staaten an jeder beliebigen Stelle ohne Grenzkontrollen überschreiten.

Der freie Personenverkehr gilt seit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) als eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarkts. Bislang konnte jedoch die Freizügigkeit des Personenverkehrs innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht vollständig gewährleistet werden: Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union weigern sich, die Kontrollen an ihren Grenzen zu den Nachbarstaaten der EU vollends aufzugeben, da sie bei Wegfall der Grenzkontrollen einen Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität befürchten. Dennoch kam es am 26. März 1995 mit Inkrafttreten des Schengener Abkommens zur Freizügigkeit des Personenverkehrs zwischen den teilnehmenden Ländern. Inzwischen ist die Zahl auf 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewachsen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Die Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind, haben das Schengen Abkommen nicht unterschrieben.

Freizügigkeit des Personenverkehrs bedeutet, dass Angehörige aller Nationalitäten - also auch Personen aus Drittländern, die nicht zur so genannten "Schengener Staatengemeinschaft" gehören - die Binnengrenzen innerhalb der Schengener Staatengemeinschaft passieren können, ohne kontrolliert zu werden. Besonders Urlauber profitieren von der Freizügigkeit des Reiseverkehrs: Seit dem 26. März 1995 ist es beispielsweise möglich, ohne Grenzkontrollen von Hamburg an die portugiesische Algarve zu reisen. Dokumente zur Feststellung der Identität - also Pass oder Personalausweis - müssen jedoch nach wie vor mitgeführt werden. Die Grenzen können an jeder beliebigen Stelle überschritten werden, es besteht keine Verpflichtung zur Benutzung von Grenzübergängen. Der Wegfall der Grenzkontrollen gilt für jeglichen grenzüberschreitenden Verkehr, einschließlich des Flug-, See- und Eisenbahnverkehrs. Flugreisende werden auf Flügen innerhalb der Schengener Staatengemeinschaft nicht mehr kontrolliert und an den Inlandterminals der Flughäfen abgefertigt.

Schengen und die Sicherheit

Das Inkrafttreten des Schengener Abkommens - in der Amtssprache: Schengener Übereinkommen - gilt als weiterer Fortschritt der europäischen Integration. Obwohl der Freizügigkeit des Personenverkehrs große Bedeutung für den europäischen Einigungsprozess beigemessen wird, waren die Vertreter der vertragschließenden Regierungen sich bewusst, dass mit dem Wegfall der Grenzkontrollen auch Risiken für die Sicherheit einhergehen würden. Bereits in dem "Abkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen", das Deutschland, Frankreich und die drei Benelux-Staaten am 14. Juni 1985 im luxemburgischen Ort Schengen schlossen, war daher ein Programm für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Sie sollten bei einem völligen Abbau der Grenzkontrollen für Wahrung der Sicherheit und Abbau der Kriminalität sorgen.

Wegen der Ausarbeitung der Ausgleichsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit dauerte es einige Jahre, bis die Grenzkontrollen innerhalb der Schengener Staatengemeinschaft endgültig abgebaut werden konnten. Mit Inkrafttreten des Schengener Abkommens 1995 sind folgende Ausgleichsmaßnahmen verwirklicht worden:

  • Zur Bekämpfung der Kriminalität wurde ein grenzüberschreitendes automatisiertes Informations- und Fahndungssystem eingeführt, das so genannte Schengener Informationssystem (SIS).
  • Die Grenzkontrollen werden an die Außengrenzen verlagert, dort ist - auch an den Flug- und Seehäfen - eine intensive Überwachung vorgesehen.
  • Zur Vereinfachung der Visapolitik wurde ein einheitliches Schengen-Visum geschaffen.
  • Maßnahmen der gemeinsamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden eingeleitet.
  • Die Behandlung von Asylbewerbern soll auf eine gemeinsame Grundlage gestellt werden.
  • Grenzbeamte und Polizei können zudem an den Binnengrenzen der Schengener Staatengemeinschaft nach wie vor stichprobenweise Kontrollen durchführen.
  • Wird die Sicherheit als gefährdet angesehen, ist es außerdem möglich, für bestimmte Zeiträume auch an den nationalen Grenzen wieder Kontrollen einzuführen.



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