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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schiffsregister

1. Allgemein: öffentliches Register, in das ein Schiff mit seinen wesentlichen Merkmalen, sein(e) Eigentümer (Reeder), Schiffshypotheken sowie u. U. ein Nießbrauch eingetragen werden. Nach der Schiffsregisterordnung werden die Schiffsregister von den Amtsgerichten geführt (§ 1 SchiffsRegisterO). Ein Schiffsregister wird nur an solchen Amtsgerichten geführt, die von der Landesjustizverwaltung dazu bestimmt worden sind. Ein Schiff ist in das Schiffsregister seines Heimathafens (dies ist der Hafen der gewerblichen Niederlassung des Reeders) oder Heimatortes einzutragen. Soll die Schifffahrt mit einem Seeschiff (Schiff) von einem ausländischen Hafen betrieben werden oder fehlt es an einem Heimathafen, so steht dem Reeder die Wahl des Schiffsregister frei (§ 4 SchiffsRegisterO). – 2. Nach dem Schiffsrechtegesetz, genießen Eintragungen im Sch., wie Eintragungen im Grundbuch, öffentlichen Glauben (§§ 15-17 SchiffsRechteG). – 3. Arten: Schiffsrechtegesetz und Schiffsregisterordnung unterscheiden zwischen Binnenschiffsregister und Seeschiffsregister. – 4. Schiffsbauwerke und Schwimmblocks: Schiffsbauwerke können ein Schiffsbauregister eingetragen werden, allerdings nur dann, wenn zugleich eine Schiffshypothek eingetragen wird oder die Zwangsversteigerung des Schiffsbauwerkes beantragt ist (§ 66 SchiffsRegisterO). Für Schwimmdocks gelten gemäß §§ 73a und 73b eine Reihe von Vorschriften für Binnenschiffe (Schiff) und Schiffsbauwerke entsprechend. Vgl. auch: Internationales Schiffsregister (ISR) Öffentliches Register, das dem Grundbuch gleicht. Eingetragen werden Schiffe (See- und Binnenschiffe; Seeschifffahrts- und Binnenschifffahrtsregister) und Schiffsbauwerke mit ihren sie bezeichnenden Merkmalen, dazu die Eigentumsverhältnisse daran, pfsndrechüiche Belastungen (Schiffshypotheken) u.a. Wird beim Amtsgericht des Heimathafens oder Heimatortes geführt. Hat öffentlichen Glauben. Grundlage: Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken von 1940. Über die Eintragungen werden Urkunden ausgestellt: Schiffszertifikate bei Seeschiffen, Schiffsbriefe bei Binnenschiffen.



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