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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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übergeordnetes Kreditinstitut

maßgebliche Beteiligung i. S. des KWG, erhebliche Beteiligung i. S. des KWG. Nach KWG ein Institut, das bei einem anderen Institut eine erhebliche oder massgebliche Beteiligung hält. Es muss i. d. R. eine konsolidierte Bilanz für die von ihm geleitete Gruppe aufstellen. Ggs.: nachgeordnetes Kreditinstitut.



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