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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Urteile

Urteile schließen ein gerichtliches Verfahren ab, wenn es nicht schon vorher beispielsweise durch einen Vergleich endet. Es ergeht immer nach einer mündlichen Verhandlung und ist in der Regel durch Berufung oder Revision anfechtbar. Das gerichtliche Verfahren kann entweder ein Zivilprozess sein, ein Strafverfahren, ein Verfassungsstreit oder ein Verwaltungsprozess. Das Urteil muss ganz bestimmten Formerfordernissen entsprechen, die in den jeweiligen Prozessordnungen genau geregelt sind.

Verschiedene Urteilsarten im Zivilprozess

Im Zivilprozess wird das Urteil in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Hier wird das Urteil unterschieden zwischen Prozessurteil und Sachurteil, Vollurteil und Teilurteil und zwischen Vorbehaltsurteilen und Zwischenurteilen. Viel häufiger kommt es zu einem Versäumnisurteil gegen den Kläger oder den Beklagten. Das Versäumnisurteil ergeht immer dann, wenn eine der Parteien zur Verhandlung nicht erscheint. Erscheint der Beklagte nicht, dann erlässt das Gericht ein Urteil zugunsten des Klägers allein aus der Tatsache, dass der Beklagte nicht erschienen ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Klage auch schlüssig ist, das heißt, das was der Kläger in seiner Klage vorträgt, muss für das Gericht nachvollziehbar sein. Erscheint der Kläger nicht, dann gelten die gleichen Voraussetzungen. Das Gericht prüft allerdings nicht mehr, ob die Klage schlüssig gewesen wäre oder nicht. Wer als Kläger nicht erscheint, für den kann auch nicht entschieden werden. Gegen das Versäumnisurteil ist der Rechtsbehelf des Einspruchs zulässig. Er muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versäumnisurteils eingelegt werden.

Inhalt des Urteils

Im Urteil selbst muss noch einmal das Vorbringen des Klägers und sein Klageantrag sowie die Verteidigung des Beklagten mit Ablehnungsantrag ausgeführt werden. Anschließend muss das Gericht seine Entscheidung ausführlich begründen. Dabei muss es alle zu Verfügung stehenden Beweise beachten und auch bewerten. Auch warum es bestimmte Beweise stärker bewertet als andere, muss es nachvollziehbar darlegen. Am Ende des Urteils steht immer die Kostenentscheidung des Gerichts, in dem es endgültig festlegt, welche der Parteien die Kosten des Prozesses sowie der Anwälte zu tragen hat.

Wirkung des Urteils

Mit dem Urteil kann der Kläger gegen den Beklagten vollstrecken, sofern er im Prozess obsiegt hat. Das Urteil ist insofern ein Vollstreckungstitel, der 30 Jahre seine Gültigkeit behält. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Beklagte gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt hat oder dass das Gericht das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt hat.

Das Urteil im Strafrecht

Auch im Strafrecht endet das Verfahren in vielen Fällen mit einem Urteil, wenn es nicht zuvor vom Gericht eingestellt worden ist. Das Urteil ist hier in der Regel weniger facettenreich als im Zivilrecht. Es lautet entweder auf Verurteilung oder auf Freispruch. An das Gericht werden im Strafurteil wesentlich höhere Anforderungen in Bezug auf die Beweiswürdigung gestellt. So darf das Gericht einen Angeklagten nicht schuldig sprechen, wenn auch nur der geringste Zweifel an seiner Schuld besteht. Die Richter müssen das schriftliche Urteil auch in einer angemessen Frist erstellen. In der Regel ist eine Frist von fünf Wochen angemessen.

Die Verkündung des Strafurteils

Im Strafprozess ist eine mündliche Verkündung des Urteils vorgeschrieben. Diese Verkündung soll spätestens am elften Tag nach dem Schluss der Verhandlung stattfinden. Das Urteil ergeht immer im Namen des Volkes. Bei der Verkündung muss der Richter die wesentlichen Gründe für seine Entscheidung angeben. Wird der Angeklagte verurteilt, dann muss die genaue Strafe vorgetragen werden. Der Richter entscheidet im Urteil auch, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Zur Urteilsverkündung gehört die Rechtsmittelbelehrung, mit der der Angeklagte darauf hingewiesen werden muss, welche Rechtsmittel er gegen das Urteil einlegen kann.



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