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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler berät Kunden über den Versicherungsbedarf, wählt im Idealfall die richtige Police aus und ist behilflich beim Abschluss oder tätigt ihn im Kundenauftrag. Damit ist der Makler ein Vermittler. Der Makler wird nicht vom Kunden bezahlt, sondern vom ausgewählten Unternehmen. Der Makler sieht sich zwar an der Seite des Kunden, die unabhängige Auswahl der Produkte kann aber getrübt sein durch das Provisionsinteresse.

Versicherungsmakler stehen somit zwischen den Versicherungsvertretern (Einfirmenvertretern) und den Mehrfachagenten auf der einen Seite und den Versicherungsberatern auf der anderen Seite. Makler stehen dadurch in einem dauernden Interessenkonflikt.

Auf der einen Seite stehen sie an der Seite des Kunden. Sie können im Gegensatz zu den Einfirmenvertretern und den meisten Mehrfachagenten gewöhnlich aus der gesamten Angebotspalette auswählen und dem Kunden idealerweise ein maßgeschneidertes Versicherungspaket schnüren. Gute Makler stehen auch im Schadensfall an der Seite des Kunden. Das hat auch rechtliche Folgen: Der Makler hat Aufklärungs- und Beratungspflichten zu beachten. Tut er dies nicht, und kommt es zu Beratungsfehlern, ist er der Adressat einer Schadenersatzklage und nicht das Versicherungsunternehmen. Allerdings müssen es schon grobe Fehler sein. Die Tatsache, dass er nicht das günstigste Produkt ausgesucht hat, reicht nicht aus.

Auf der anderen Seite wird der Makler vom vermittelten Versicherungsunternehmen bezahlt. Diese Provisionen oder "Courtagen" unterscheiden sich gewaltig - abhängig vom Unternehmen und vom vermittelten Produkt. Viele preiswerte Versicherungsunternehmen bezahlen oftmals wenig oder gar keine Vermittlungsprovisionen. Und wenn Provisionen fließen: Produkte wie Kapital-Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder private Krankenversicherungen werden wesentlich besser bezahlt als beispielweise Haftpflicht- oder Risikolebenspolicen.

Die Provisionen wiederum zahlt der Kunde über die Beiträge - nach Vertragsabschluss und unbemerkt. So führen hohe Provisionen nicht selten auch zu höheren Beiträgen. Das Interesse des Maklers an hohen Provisionen kollidiert also mit dem Interesse des Kunden nach niedrigen Beiträgen. Nicht selten suchen Makler deshalb nach Kompromissen: Sie wählen Policen aus, die für den Kunden noch passen und finanziell tragbar sind, andererseits aber auch gute Provisionen garantieren.

Der Begriff "Versicherungsmakler" ist nicht geschützt, jeder kann sich so nennen. Deshalb ist nicht jeder Makler automatisch ein Fachmann. Der Kunde kann ihn zwar bei Falschberatung verklagen. Doch haftet dieser "nur" mit seinem Privatvermögen.



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