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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Versorgung

In der Gesundheitswirtschaft: In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Prozess der Erbringung der erforderlichen gesundheitlichen Leistungen für die Versicherten als Versorgung bezeichnet. So heißt es zum Beispiel in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V zur Krankenhausbehandlung: Die Krankenhausbehandlung umfasst im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation.



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