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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung

In der Gesundheitswirtschaft: Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde 1993 die vorstationäre (Vorbereitung oder Notwendigkeitsprüfung einer stationären Behandlung) und nachstationäre (Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolgs) Krankenhausbehandlung eingeführt. Prä- und postoperative Betreuungen können seitdem als Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden, ohne dass Kosten für Unterkunft und Verpflegung anfallen. (§ 115 a SGB V)



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