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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wechselsteuer

ist eine - Verkehrsteuer, die auf gezogene - Wechsel und eigene Wechsel erhoben wird. Sie beträgt 0,15 DM je angefangene 100 DM. Die Steuer wird durch Aufleben von Wechselsteuermarken auf der Rückseite des Wechsels entrichtet. Wechselsteuermarken sind bei den Postämtern erhältlich. Die Wechselsteuer steht dem Bund zu.



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Weitere Begriffe : Wechselremittent | Gegenelite | Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
 
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