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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung springt bei Schäden rund um die Immobilie ein. Für Hauseigentümer ist diese Police sehr wichtig. Sie fängt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel auf. Die meisten Banken verlangen diesen Versicherungsschutz für den Finanzierungskredit.

Hausbesitzer kommen in der Regel nicht um eine Wohngebäudeversicherung herum. Ein Brand oder Rohrbruch können ohne diese Police schnell den finanziellen Ruin des Immobilienbesitzers bedeuten. Außerdem geben die Banken regelmäßig nur dann ein Darlehen für die Immobilie, wenn die Versicherung vorliegt.

Absichern lassen sich die Folgen von

  • Feuer,
  • Rohrbrüchen, also Leitungswasser,
  • Sturm oder
  • Hagel.

Allerdings muss nicht der gesamte Schutz in Anspruch genommen werden. Es lassen sich auch einzelne Gefahren versichern oder Zweier- und Dreierkombinationen abschließen, also zum Beispiel nur eine Feuerversicherung oder die Feuer- kombiniert mit der Sturmversicherung als Paket. Dabei berechnen die Versicherer die Prämie immer nach den einzelnen Gefahren. So kalkulieren sie beispielsweise bei Feuer anders als bei Leitungswasser.

Was versichert ist

Neben dem Gebäude sind auch Garagen und Nebenbauten wie zum Beispiel ein Lagerschuppen versichert. Heizungen, Schränke oder Einbauküchen, die fest mit dem Haus verbunden sind, genießen ebenfalls Versicherungsschutz. Ein Mieter muss selbst eingebaute Sachen allerdings über eine eigene Hausratpolice absichern.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt aber nicht nur die unmittelbaren Schäden aus Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Sie erstattet auch die Mietausfälle eines abgebrannten Hauses. Wer sein Eigentum selbst nutzt, bekommt bis zu zwölf Monate die Miete für eine Ersatzwohnung ersetzt.

Wann die Police nicht einspringt

Für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kommt die Versicherung nicht auf. Grob fahrlässig handelt beispielsweise, wer im Winter nicht heizt und dadurch die Rohre einfrieren.

Auch die so genannten Elementarrisiken, das sind die Naturgewalten, wie

  • Lawinen,
  • Überschwemmung,
  • Erdbeben,
  • Erdrutsch,
  • Erdsenkung oder
  • Schneedruck

sind nicht eingeschlossen. Sie lassen sich unter Umständen extra versichern.

Eigentümerwechsel

Wechselt beim Hauskauf der Eigentümer, geht die Versicherung automatisch an den Käufer über. Nach Eintragung in das Grundbuch lässt sie sich innerhalb von vier Wochen kündigen. Käufer sollten aber nicht voreilig sein. Der Jahresbeitrag muss nämlich in jedem Fall bezahlt werden, auch wenn der alte Versicherer keine Leistungen mehr erbringen muss. Lohnenswert kann der Wechsel daher erst zum Jahresende sein. Bei Eigentumswohnungen schließt meistens die Hausverwaltung eine Gebäudeversicherung ab.



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