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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Abtretung

heißt eine Verfügung, wonach ein Recht (z.B. eine Forderung) von einem bisherigen auf einen neuen Gläubiger übertragen wird (Verfugungen sind Willenserklärungen - z.B. Vertrag -, die unmittelbar auf die Rechtslage eines Gegenstands einwirken). Siehe auch Eigentumsvorbehalt und Factoring.



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Weitere Begriffe : Forderungsübergang | Zehnergruppe | Rediskontgeschäft der Zentralbank
 
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