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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gläubiger

Ein Gläubiger ist im Rahmen eines Schuldverhältnisses immer derjenige, der einen Anspruch gegenüber einer anderen Person hat. Die andere Person wird Schuldner genannt.

Gläubiger und Schuldner können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Gemeinde) oder des privaten Rechts (zum Beispiel Aktiengesellschaften oder GmbHs) sein.

Gläubiger kann im Alltag zum Beispiel

  • der Vermieter sein, wenn der Mieter keine Miete mehr bezahlt, oder
  • der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn bezahlt oder auch
  • Familienangehörige, wenn ein Vertrag, unter Verwandten geschlossen wurde, oder
  • ein Versandhaus, wenn der Kunde seine Rechnungen nicht begleicht oder
  • die Bank, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird.

Als Gläubiger wird die natürliche oder Juristische Person bezeichnet, die gegenüber dem Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Forderung hat, d. h. berechtigt ist, eine Leistung zu fordern.



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