Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Abwasserabgabengesetz

Abk.: AbwAG; ist das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene Gesetz für das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Es schreibt u. a. die Abgabe je Schädlichkeitsgrad für Verursacher schädlicher Abwässer vor, wobei eine Schadstoffeinheit etwa dem ungereinigten Abwasser eines Einwohners entspricht (Einwohnergleichwert). Hierdurch soll eine Reduzierung der Gewässerbelastung erreicht werden (Verursacherprinzip). Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind für Maßnahmen zweckgebunden, welche zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte beitragen. Es bestehen Ausnahmen von der Abgabepflicht.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Abwasserabgabe
 
Abwälzung
 
Weitere Begriffe : Kongruenz - Inkongruenz | Produktionsweise, postkoloniale | Organisationssoziologie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.