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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Akkreditiv

Ein Akkreditiv ist ein Zahlungs- und Kreditinstrument, das im internationalen Handel verwendet wird. Ein Akkreditiv stellt ein Zahlungsversprechen eines inländischen Importeurs zugunsten eines ausländischen Exporteurs dar. Bei einem Akkreditiv gibt der Importeur seiner Bank die Anweisung, dem Exporteur eine vereinbarte Summe Geld bei dessen Bank zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung des vereinbarten Betrags ist in der Regel an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Zahlung per Akkreditiv soll sowohl den Importeur, als auch den Exporteur vor wirtschaftlichen Schaden schützen, wenn die jeweils andere Partei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.

Akkreditive wurden entwickelt, um die Vertragsparteien im Außenhandel vor Schaden durch Nichtzahlung (Exporteur) oder Nichtlieferung (Importeur) zu schützen. Im Rahmen eines Akkreditivs gibt die eröffnende Inlandsbank einer Bank im Ausland den Auftrag, an eine bestimmte Person oder an ein Unternehmen einen festgelegten Geldbetrag auszuzahlen. Die Auszahlung ist in der Regel an Auflagen gebunden. Den Auftrag zur Eröffnung eines Akkreditivs erhält die Bank vom inländischen Importeur.

Je nach Art der vereinbarten Auszahlungsvoraussetzung unterscheidet man Bar- und Dokumentenakkreditive.

Barakkreditiv:Bei einem Barakkreditiv erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages ohne besondere Auflagen. Des Begünstigte muss sich in der Regel lediglich durch Ausweis und Unterschrift legitimieren.

Dokumentenakkreditiv:Bei dem in der Praxis am häufigsten vorkommenden Dokumentenakkredititiv ist die Auszahlung der im Akkreditiv festgelegten Summe an die Übergabe bestimmter Dokumente gebunden. Die Dokumente verbriefen in der Regel das Eigentum an der dem Handelsgeschäft zugrundegelegten Ware.

Bei der Zahlung mit Hilfe eines Dokumenten-Akkreditivs handelt es sich um eine Form so genannter "Zug um Zug Geschäfte". Beim klassischen Zug um Zug Geschäft wird Geld gegen Ware zeitgleich ausgetauscht, bei Zahlung per Dokumenten-Akkreditiv erfolgt die Bezahlung nicht direkt gegen Aushändigung der Ware, sondern gegen Übergabe von Dokumenten, die das Recht an der Ware verbriefen.

Die Zahlung mit Hilfe von Dokumentenakkreditiven dient dem Schutz der Kontrahenten internationaler Handelsgeschäfte. Den Exporteur schützt ein solches Akkreditiv davor, dass er die vereinbarte Ware liefert, der Importeur aber keine Zahlung leistet. Der Importeur hingegen schützt sich mit Hilfe einer Akkreditivzahlung davor, dass er die vereinbarte Lieferung trotz ordnungsgemäßer Zahlung nicht erhält. Dieser Schutz ist im internationalen Außenhandel sehr wichtig, da sich die Kontrahenten oft nicht oder kaum kennen. So kann es beispielsweise für einen deutschen Exporteur sehr schwierig sein, die Zuverlässigkeit und Bonität eines asiatischen Importeurs einzuschätzen. Selbst bei Handelsgeschäften innerhalb von Europa können Handelsgeschäfte aus diesem Grund mit erheblichen Risiken behaftet sein.

Akkreditive zählen heute zu den wichtigsten Instrumenten der Außenhandelsfinanzierung.

In der Praxis unterscheidet man verschiedene Formen von Dokumentenakkreditiven:

  • widerrufliche und unwiderrufliche Akkreditive
  • bestätigte und unbestätigte Akkreditive
  • übertragbare Akkreditive
  • revolvierende Akkreditive und
  • packing Credits

Diese verschiedenen Formen von Akkreditiven wurden entwickelt, um den unterschiedlichen Erfordernissen der Vielzahl von internationalen Handelsgeschäften gerecht zu werden. Es ist zu erwarten, dass sich auch in Zukunft immer neue Varianten dieser Zahlungsform entwickeln, um den Veränderungen am Weltmarkt gerecht zu werden.

Auch: Letter of credit. Ein Akkreditiv ist ein vom Grundgeschäft losgelöstes, abstraktes Schuldversprechen. Ein Kreditinstitut bestätigt dem Verkäufer als Begünstigtem schriftlich, einen bestimmten Betrag in der vereinbarten Währung zu bezahlen, falls der Begünstigte akkreditivkonforme Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreicht. Das Akkreditiv gibt ihm somit die Sicherheit der Zahlung des ihm zustehenden Betrages für den Fall, dass der Käufer nicht zahlen kann oder will. Das Kreditinstitut des Käufers eröffnet das Akkreditiv auf dessen Antrag nach entsprechender Bonitätsprüfung. Danach teilt es dem Verkäufer von der Eröffnung des Akkreditivs mit und gibt ihm daraufhin die Möglichkeit zur Vorlage der entsprechenden Dokumente. Je nach Art der Bedingungen unterscheidet man zwischen Barakkreditiv und Dokumentenakkreditiv.



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