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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Währung

(engl. currency) Das Geldwesen benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben (Funktionen des Geldes) eine gesetzliche Ordnung. Diese Geldordnung oder Geldverfassung wird auch Währungsordnung oder kurz Währung eines Landes genannt. Sie umfasst die Bezeichnung der Währung (z. B. Euro; Währungszeichen €), die Unterteilung der Währungseinheit sowie alle die Funktionsfähigkeit der Währung sicherstellenden gesetzlichen Normen. Weiterhin gehört ein bestimmtes Wechselkurssystem (Wechselkurs) dazu. Damit hat jede Währung nicht nur einen Binnenwert, sondern auch einen Außenwert (gegenüber ausländischen Währungen).

Es ist ein wichtiges Anliegen der Wirtschaftspolitik, den Wert des Geldes im Inland (Binnenwert) zu erhalten (Preisniveaustabilität). Dies gilt auch für die Europäische Wirtschafts und Währungsunion (Konvergenzkriterien) und die Geld und Währungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).

Die moderne Währung ist eine «freie» Währung (Papierwährung), das heißt, es ist kein bestimmtes Verhältnis zu Feingold wie zuletzt nach dem 2. Weltkrieg der bis 1971 die internationale Währungsordnung bestimmende Gold Dollar tandard, der die amerikanische Zentralbank (Federal Reserve Bank) verpflichtete, umlaufende Dollar zum festen Preis von 35 Dollar je Feinunze Gold einzutauschen gesetzlich festgesetzt.

Die Bezeichnung «harte Währung» beschreibt die Währung eines Landes, die voll konvertierbar (. Konvertibilität) ist, unterstützt von starker Zahlungsbilanz und damit reichlichem Devisenbestand, während in einem Land mit «weicher Währung» Devisen knapp sind, weil deren Zahlungsbilanz schwach ist. Letzteres kann zu Situationen führen, die im Devisenverkehr Beschränkungen erzwingen und den freien Austausch inländischer in ausländische Währungen sogar völlig unterbinden (mit Devisenbewirtschaftung durch den Staat).

Von einer «Währungsreform» wird gesprochen, wenn die Währung grundlegend neu gestaltet wird; so wurden z. B. 1948 bei Einführung der Deutschen Mark anstelle der bisherigen Reichsmark die Geldmenge reduziert und das Vermögen neu bewertet. Dagegen handelte es sich z. B. bei der Euro inführung 1999 um eine (rein technische) «Währungsumstellung»: Alle Guthaben und Schulden wurden zu einem genau festgelegten Kurs in Euro umgerechnet (z. B. 1€ = 1,95583 DM). Das gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes. Der Wert im Verhältnis zur Währung eines anderen Landes wird bestimmt durch den Wechselkurs. Bezeichnung für das durch Hoheitsträger in konkreter Weise geordnete Geldwesen einer Nation oder einer (Währungs-) Union. Das Währungsgesetz von 1948 begründete in diesem Sinne die »Deutsche-Mark-Währung« mit der Rechnungseinheit Deutsche Mark, die in hundert Deutsche Pfennig eingeteilt ist. Seit 1.1.1999 gilt gemäss der auf Art 109 I Abs. 4 EG-Vertrag basierenden VO (EG) NR. 974/98 des EU-Rats vom 3.5.1998 zur Einführung des Euro in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion (WWU) die »EuroWährung«, mit der Recheneinheit Euro, die in hundert Cent eingeteilt ist. Die nationalen Währungseinheiten der Mitgliedstaaten der WWU bestehen für eine dreijährige Übergangszeit als nationale Denominationen des Euro fort. Die Euro-Umrechnungskurse, zu denen die Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten durch den Euro ersetzt wurden (z.B. 1 Euro = 1,95583 Deutsche Mark = 1936,27 Italienische Lire), legte der Rat der Europäischen Union mit der VO (EG) Nr. 2866/98 vom 31.12.1998 fest. Im Sprachgebrauch der Deutschen Bundesbank sind nunmehr zu unterscheiden a) „Ausländische Währungen": Währungen eines Staates, dessen Währung nicht der Euro ist, also „Drittlandswährungen" sowie Währungen jener EU-Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt; b) „Nationale Währungseinheiten": Währungseinheiten der Mitgliedstaaten der WWU; c) „Fremde nationale Währungseinheiten": Nationale Währungseinheiten mit Ausnahme der Deutschen Mark. Mit dem 1.1.1999 trat das Europäische Währungssystem (EWS) außer Kraft und damit auch dessen als Währungskorb definierte, „abgeleitete" Recheneinheit Ecu (European Currency Unit). Mangels Eigenständigkeit und souveränen Rückhalts war der Währungscharakter der Ecu zweifelhaft, doch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften legte den Mitgliedstaaten mit Empfehlung vom 19.4.1994 nahe, in Vorbereitung auf die einheitliche Währung dafür Sorge zu tragen, dass der Ecu kraft Gesetzes der Rechtsstatus einer Fremdwährung verliehen und die Ecu nicht schlechter gestellt werde als andere Währungen mit demselben Status. Die Eigenschaft einer Parallelwährung wurde für die Ecu explizit ausgeschlossen. Parallelwährungen sind voneinander unabhängige Währungen mit freiem Wechselkurs, im Gegensatz zu - Doppelwährungen, die mit einem festen Kurs verbunden sind. Im - Europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II) übernimmt die eigenständige Währung Euro die Rolle der Ankerwährung.



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