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Zentralbank

Die Zentralbank ist die Notenbank eines Staates, bei den Teilnehmerländern der Europäischen Währungsunion ab 2002 die Notenbank der Eurozone ( Europäische Zentralbank). Die deutsche Zentralbank ist die Deutsche Bundesbank. Bekannt ist auch die amerikanische Zentral- bzw. Notenbank, die Federal Reserve Bank. Die Zentralbank ist als alleinige Bank zur Ausgabe von Banknoten berechtigt, sie hat daher das Notenausgabemonopol. Zentralbanken sind daneben Hüter der Preis- und Währungsstabilität, wofür sie über das wirkungsvolle Regulierungsinstrument der Zinspolitik verfügen (Leitzinsen), und sie sind Hüter der Währungsreserven. Eine Zentralbank ist sowohl Bank des Staates als auch Bank der Banken, (Bundesbank) Bezeichnung für die Notenbank eines Landes. Diese Bank gibt Bargeld aus, sichert die Stabilität der Währung und stützt die staatliche Wirtschaftspolitik. Sie legt die Leitzinsen fest. (auch Notenbank und Währungsbank). Bez. f. die oberste geldpolitische Entscheidungsinstanz einer Volkswirtschaft bzw. einer Gemeinschaft von Volkswirtschaften. Sie hat allein das Recht, die gesetzlichen Zahlungsmittel auszugeben. Die Z. regelt den Geldumlauf und die Kreditversorgung; mit ihren geldpolitschen Instrumenten (Offenmarktpolitik, Ständige Fazilitäten, Mindestreservepolitik) steuert sie die Bankenliquidität, die Geldschöpfung und das Zinsniveau. Sie sorgt - in Zusammenarbeit mit den Geschäftsbanken - für eine reibungslose bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Sie hält und verwaltet die offiziellen Währungsreserven. Ihr oberstes Ziel ist die Erreichung und Erhaltung der Geldwertstabilität; also die Sicherung der Währung nach innen und nach außen. In Deutschland war die Deutsche Bundesbank bis zum 31.12.1998 die alleinige autonome Z. In den Ländern der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion bilden deren nationale Zentralbanken (NZBn) und die Europäische Zentralbank (EZB) seit dem 01.01.1999 zusammen das Europäische System der Zentralbanken. http://www.bis.org/cbanks.htm



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