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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist für die Sicherung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet zuständig. Sie wurde am 1. Juni 1998 gegründet und ist damit eine der jüngsten Zentralbanken der Welt. In ihr vereint sich die Sachkompetenz sämtlicher nationaler Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets, die zusammen mit der EZB die stabilitätsorientierte Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet umsetzen.

Die rechtliche Grundlage für die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Gemäß diesem Vertrag besteht das ESZB aus der EZB und den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank ist dem Vertrag als Protokoll beigefügt. Die EZB beschäftigt an ihrem Sitz in Frankfurt am Main rund 1.100 Mitarbeiter aus allen EU-Mitgliedsländern (Stand: August 2002), die bei der Vorbereitung und der Durchführung der von den Beschlussorganen der EZB getroffenen Entscheidungen eng mit den zuständigen Stellen der nationalen Zentralbanken zusammenarbeiten.

Das höchste Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat. Er setzt sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets zusammen. Der Präsident der EZB führt sowohl im EZB-Rat als auch im Direktorium den Vorsitz. Die wichtigste Aufgabe des EZB-Rats ist die Festlegung der Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet. Dabei steht dem EZB-Rat insbesondere das Recht zu, die Zinssätze festzulegen, zu denen sich Geschäftsbanken Liquidität (also Geld) von ihrer Zentralbank beschaffen können. Auf diese Weise nimmt der EZB-Rat indirekt Einfluss auf die Zinsen im gesamten Euro-Währungsgebiet, einschließlich der Zinssätze, die Geschäftsbanken von ihren Kreditkunden verlangen und die Sparer für ihre Einlagen bekommen. Weiterhin erlässt er Leitlinien und Entscheidungen, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben zu gewährleisten.

Das Direktorium der EZB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die im gegenseitigen Einvernehmen von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euro-Währungsgebiets ernannt werden. Das Direktorium ist für die Durchführung der vom EZB-Rat festgelegten Geldpolitik zuständig und erteilt den nationalen Zentralbanken die hierzu erforderlichen Weisungen. Darüber hinaus gehören die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats und die Führung der Tagesgeschäfte der EZB zu den Aufgaben des Direktoriums.

Das dritte Beschlussorgan der EZB ist der Erweiterte Rat. Ihm gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten aller nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Der Erweiterte Rat beteiligt sich an den Beratungs- und Koordinierungsaufgaben der EZB und an den Vorbereitungen für eine mögliche Erweiterung des Euro-Währungsgebiets.

Die operativen Einheiten der EZB gliedern sich in Generaldirektionen, Direktionen und Abteilungen und sind jeweils einzelnen Mitgliedern des Direktoriums unterstellt.

Organ der Europäischen Union für den Euro. Bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Arbeit und die Aufgaben der EZB werden im 1991 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union sowie in verschiedenen Protokollen geregelt. Besonders geschützt wird darin ihre Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass die Mitglieder der EZB nicht an Weisungen gebunden sind und die EZB ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat. Grundlegende Aufgabe ist: Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets, Ausführung von Devisengeschäften, Halten und Verwaltung von offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten, Förderung des reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme, Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums, Erhebung statistischer Daten, Aufsicht über die Kreditinstitute und Stabilität des Finanzsystems, internationale und europäische Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Organen, Einrichtungen und Foren Erstellung von wöchentlichen, monatlichen sowie Jahresberichten über ihre Tätigkeit. Die Europäische Zentralbank verfügt über zwei Beschlussorgane und ein ausführendes Organ: der Rat, der erweiterte Rat und das Direktorium. Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Das Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und vier weiteren Mitgliedern zusammen.



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