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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gründung

(engl. foundation, incorporation) Die Gründung einer Gesellschaft erfolgt im Allgemeinen durch vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Personen, die sich dazu verpflichten, einen von ihnen gemeinsam verfolgten ideellen oder materiellen Zweck zu fördern. Die Vertragspartner sind als Gesellschafter Träger des Gesellschaftsvermögens. Je nach Rechtsform der Gesellschaft können jedoch weitere Gründungsvoraussetzungen wie die Eintragung in das Handelsregister, die Einhaltung von Formvorschriften und das Erbringen eines Mindestkapitals bestehen.



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