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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis aller in einem Amtsgerichtsbezirk ansässigen Vollkaufleute und Handelsgesellschaften. Das Handelsregister wird in die zwei Abteilungen A und B unterteilt. In der Abteilung A sind alle Einzelunternehmungen und Personengesellschaften registriert. In der Abteilung B sind die Kapitalgesellschaften verzeichnet. Der Eintrag ins Handelsgeister ist für alle im Handelsgesetzbuch (HGB) genannten Unternehmen Pflicht. Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben.

Das Handelsregister wird im Amtsgericht geführt. Es enthält eine vollzählige Liste aller Vollkaufleute und Handelsgesellschaften, die ihren Sitz in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk haben. Es steht allen Interessierten zur Einsicht offen. Das Handelsregister gibt Auskunft über die Vertretungs- und Besitzverhältnisse eines Unternehmens. Zudem wird aus dem Handelsregister ersichtlich, welchem wirtschaftlichen Zweck ein Unternehmen dient. Bei Handelsgeschäften können sich die beteiligten Personen auf die im Handelsregister eingetragenen Informationen berufen.

Das Handelsregister ist in zwei Bereiche unterteilt:

Bei den in die Abteilung B eingetragenen Unternehmen handelt es sich beispielsweise um Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften und Einzelunternehmen. Für diese Unternehmen gelten folgende Informationen als Pflichteintrag:

  • Firma und Sitz des Unternehmens,
  • Geschäftsinhaber,
  • vergebene Prokura,
  • Rechtsverhältnisse des Unternehmens,
  • Tag der Eintragung ins Handelsregister.

Die Firma muss so gewählt werden, dass eine Verwechslung mit anderen Unternehmen im selben Amtsgerichtsbezirk weitgehend ausgeschlossen werden kann. Durch den Eintrag des Geschäftsinhabers wird angegeben, wer für die Rechtsgeschäfte des Unternehmens haftet.

Bei den Unternehmen, die in die Abteilung B des Handelsregister eingetragen werden, handelt es sich vor allem um Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Mischformen. Diese Unternehmen müssen folgende Informationen in das Handelsregister eintragen lassen:

Die Firma einer Kapitalgesellschaft muss einen Zusatz erhalten, der auf die Rechtsform des Unternehmens schließen lässt. Zudem muss der Gegenstand des Unternehmens angegeben werden, d.h. welche wirtschaftliche Tätigkeit das Unternehmen ausübt (wie beispielsweise Metallverarbeitung, Möbelherstellung, Softwareentwicklung oder Gebäudereinigung). Wichtig ist, dass die Geschäftsführung und die Prokuristen eines Unternehmens in das Handelsregister eingetragen werden, da diese die Gesellschaft vertreten, also alle Rechtsgeschäfte im Namen des Unternehmens tätigen. Ausgeschiedene Geschäftsführer und Prokuristen müssen aus dem Handelsregister gelöscht werden, neu ernannte müssen eingetragen werden.

Das Handelsregister kann von jedermann beim jeweiligen Gericht eingesehen werden. Auf Wunsch werden auch Abschriften von Handelsregisterauszügen sowie der zugrundeliegenden Schriftstücke angefertigt. Hierfür ist eine Gebühr zu zahlen. Die Eintragungen in das Handelsregister werden vom Bundesanzeiger sowie mindestens einer anderen Zeitung veröffentlicht. Die Eintragungen müssen von den Unternehmen in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden.

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Dies bedeutet, dass eine Person die in das Verzeichnis Einsicht nimmt, den jeweiligen Eintragungen (zum Beispiel über Rechtsform oder Prokura) Glauben schenken darf. Das gilt auch dann, wenn die Informationen falsch sein sollten - etwa weil sie nicht rechtzeitig gelöscht wurden.

Rechtsgeschäfte, die in gutem Glauben auf die Richtigkeit eines Handelsregistereintrags getätigt werden, sind auch dann gültig, wenn die Eintragung falsch war. Entlässt ein Unternehmen beispielsweise einen Prokuristen, unterläßt aber die Löschung der Prokura im Handelsregister, so behält ein Rechtsgeschäft, dass der ehemalige Prokurist im Namen des Unternehmens mit einer dritten Person nach sein Entlassung abschließt, seine Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass die dritte Person nichts von der Entlassung des Prokuristen wusste und sich durch Einsicht ins Handelsregister von der Prokura überzeugt hatte. Aus diesem Grunde ist es für einen Kaufmann oder ein Unternehmen wichtig, alle Änderungen die eintragungspflichtig sind, rechtzeitig im Handelsregister korrigieren zu lassen.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt.Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. In der Abteilung A werden Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine eingetragen und in Abteilung B Kapitalgesellschaften. Abgekürzt werden die beiden Abteilungen entsprechdend mit HRA und HRB. Anmeldungen zum Register erfolgen (Neueintragung, Veränderung, Löschung) elektronisch in öffentlich beglaubigter Form (Paragraph 12 Abs. 1 HGB). Sie erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Zwangsgeld von bis zu € 5.000 hingewirkt werden (Paragraph 14 HGB). Ein Unternehmen muss ins Handelsregister eintragen werden, wenn es nach Art oder Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb darstellt (Paragraph 1 , Paragraph 29 HGB). Ausgenommen sind so genannte „Kleingewerbetreibende“, die zwar ein Gewerbe ausüben, aber nicht den Regelungen für Kaufleute unterliegen (Paragraph 1 Abs. 2 HGB). Eintragungen können sein 1) rechtserzeugend- konstitutiv oder 2) rechtsbezeugend- deklaratorisch Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d. h. falsche Eintragungen gelten gegenüber Gutgläubigen als richtig. Abteilungen Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei Abteilungen. Kapitalgesellschaften werden in der Abteilung B eingetragen, alle übrigen Unternehmen (insbesondere Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften) in der Abteilung A. Das Handelsregister Abteilung A erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma. Das Handelsregister Abteilung B erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.



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