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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kapitalgesellschaft

Eine Unternehmensform, bei der sich die Geldgeber am Kapital beteiligen können, ohne persönlich auch an der Leitung der Gesellschaft teilzunehmen. Die Geldanlage steht also im Vordergrund, nicht das eigene unternehmerische Handeln.

Im Gegensatz zu einer Personalgesellschaft, ist bei den Geldgebern einer Kapitalgesellschaft die persönliche Mitwirkung im Management nicht erforderlich. Oft wird es von den Anlegern auch gar nicht gewünscht, weil die notwendigen Kenntnisse oder die Zeit fehlen. Oder die Mitwirkung aller Kapitalgeber an der Geschäftsleitung ist - vor allem bei Aktiengesellschaften - wegen der Vielzahl der Beteiligten gar nicht möglich.

Für Kapitalgesellschaften gibt es verschiedene Rechtsformen, zwischen denen je nach dem Zweck des Unternehmens, der Größe oder den steuerlichen Gegebenheiten gewählt werden kann. Dazu gehören vor allem: Die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder früher die Bergrechtliche Gewerkschaft.

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist der wichtigste Aspekt von Kapitalgesellschaften, dass es bei diesen Rechtsformen möglich ist, Geld aus einer Vielzahl von Quellen zu beschaffen. Das zur Finanzierung von Investitionen und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen notwendige Kapital kann auch dann aufgebracht werden, wenn die einzelnen Geldgeber sich jeweils nur mit relativ kleinen Beträgen beteiligen wollen oder können. Dies gilt insbesondere für das über die Börse aufgebrachte Kapital so genannter Publikumsgesellschaften.

Eine Kapitalgesellschaft ist ein Unternehmen, bei dem die Bereitstellung von Kapital im Vordergrund steht und eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter nicht erforderlich ist. Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern lediglich bis zur Höhe ihrer Einlage und können anonym bleiben; die Geschäftsführung wird in der Regel von angestellten Geschäftsführern übernommen. Eine Kapitalgesellschaft ist im Gegensatz zur Personengesellschaft eine Juristische Person, sie ist also rechts-, delikt- und prozessfähig. Es wird zwischen verschiedenen Arten der Kapitalgesellschaft unterschieden: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).



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