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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Aktiengesellschaft

(AG). Sie ist eine handelsrechtliche Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Die AG haftet ihren Gläubigern gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Sie ist wie eine Körperschaft organisiert, also von ihrem Mitgliederbestand unabhängig. Sie ist Kapitalgesellschaft und Handelsgesellschaft, selbst wenn der Gegenstand des Untenehmens nicht der Betrieb eines Handelsgewerbes ist.



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Aktiengesellschaft (AG)
 
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