Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Aktien

Aktien verbriefen Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft (AG). Mit dem Kauf von Aktien erwirbt der Aktionär einen Bruchteil am Unternehmen und damit einen Anspruch auf Beteiligung am Jahresgewinn, der Dividende. Aktien werden an der Börse gehandelt und können nur über einen Makler gekauft und verkauft werden.

Durch den Kauf von Aktien beteiligt sich der Kapitalgeber am Grundkapital der Aktiengesellschaft und wird so Teileigentümer der AG. Zugleich erwirbt er die damit verbundenen Gesellschaftsrechte. Sein Risiko ist begrenzt auf den totalen Verlust des Wertes seiner Aktie. Für Schulden der Gesellschaft muss er darüber hinaus nicht haften. Seine Chancen liegen in der Beteiligung am Gewinn der AG in Form der Dividende. Hinzu kommt die Chance, bei einem Verkauf des Wertpapiers Kursgewinne zu erzielen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Aktien an einer Börse zugelassen und zu den dort ermittelten Kursen gekauft oder verkauft werden.

Grundsätzlich hat jeder Aktionär die Möglichkeit, über die Zusammensetzung des Spitzenmanagements, also über die Führungskräfte seiner Gesellschaft mitzubestimmen und im Rahmen der aktienrechtlichen Möglichkeiten die Unternehmensentscheidungen zu beeinflussen. In der Praxis gilt dies aber nur für Großaktionäre sowie für jene Banken, die durch ihr Depotstimmrecht eine starke Stellung auf der Hauptversammlung der meisten großen Aktiengesellschaften haben. Verstärkt wird der Einfluss bei vielen AGs durch die Schaffung von Vorzugsaktien.

Der Gang an die Börse ist eine lukrative Finanzierungsform. Durch die Ausgabe von Aktien verschafft sich die Gesellschaft das für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten notwendige Eigenkapital.

Börsenkurse deutscher Aktien werden seit Anfang 1999 nur noch in Euro notiert. Die Aktiengesellschaften mussten bis zu diesem Stichtag ihre Nennwertsaktien, die bisher in 5-DM, 50-DM oder 100-DM Anteile gestückelt waren auf glatte Beträge umstellen. Dabei gab es mehrere Möglichkeiten. Die meisten Unternehmen wechselten zu nennwertlosen Aktien, den Stückaktien. Der Wert der Aktie bezieht sich nicht mehr auf einen bestimmten Geldbetrag, sondern auf einen Anteil am Kapital der Gesellschaft. Der Wert der Aktie/Beteiligung hat sich dadurch aber nicht geändert.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Aktie, hochliquide
 
Aktien mit hoher Anlagequalität
 
Weitere Begriffe : Primaryline | Filialen der Deutschen Bundesbank | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.