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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einlagen

(engl. deposits) 1. Im Bankwesen stellen Einlagen die von Kunden oder anderen Banken (Interbankeinlage) entgegengenommenen Gelder dar. Zivilrechtlich handelt es sich um Darlehen (g 607 Bürgerliches Gesetzbuch). Je nach Art und Fälligkeit unterscheidet man täglich fällige Sichteinlagen, befristete Einlagen (Termineinlagen), Spareinlagen.

Die für Bankeinlagen ebenfalls gebrauchte Bezeichnung Depositen (von lat. depositurn = anvertraute Sache) wird in der Praxis unterschiedlich eingegrenzt, meist nur für befristete Einlagen verwandt, die grundsätzlich keine Zahlungsverkehrsfunktion erfüllen und zinsbringend kurz oder langfristig angelegt werden. Es handelt sich dabei i. d. R. um Termineinlagen, dagegen nicht um Spar oder Sichteinlagen. Die Höhe der Zinsen richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Einlagen und der vereinbarten Laufzeit (Festgelder) oder Kündigungsfrist (Kündigungsgelder). I. d. R. muss ein bestimmter Mindestbetrag angelegt werden. Bankkunden legen Geldbeträge (Geld) vorübergehend als Termingelder an, wenn sie zu bestimmten späteren Terminen für Zahlungsverpflichtungen bereitstehen müssen (z. B. Steuerzahlungen) oder aber eine günstigere Anlagemöglichkeit abgewartet werden soll. 2. Bezeichnung für Geld und Sachleistungen, die von Dritten in eine Unternehmung eingelegt werden, um eine Beteiligung zu erwerben (siehe auch Eigenfinanzierung).



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