Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Geschäftsbanken

Eine Geschäftsbank ist nicht, wie der Name vermuten lässt, eine Bank nur für Firmen oder Unternehmer. Darunter versteht man vielmehr eine Bank, die kein genossenschaftliches oder öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist.

Geschäftsbanken gehören zu den Universalbanken. Die meisten großen Geschäftsbanken sind Aktiengesellschaften. Einige Banken sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert oder als Personenhandelsgesellschaft (Offene Handelsgesellschaft, OHG oder Kommanditgesellschaft, KG). Diejenigen, die als Personenhandelsgesellschaft organisiert werden, heißen auch Privatbankiers.

Neben den üblichen Aufgaben einer Universalbank wie Übernahme des Zahlungsverkehrs, Annahme von Einlagen oder Handel mit Sorten haben Geschäftsbanken ein Schwergewicht im kurzfristigen Kreditgeschäft. Außerdem kümmern sie sich insbesondere um die Vermögensverwaltung, Anlageberatung oder das Investmentsparen. Außerdem werden von ihnen viele Emissionen durchgeführt.

Geschäftsbanken werden unterteilt in

  • Großbanken,
  • Regionalbanken,
  • Zweigstellen ausländischer Banken und
  • Privatbankiers.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Geschäftsbank
 
Geschäftsbanken, öffentlich-rechtliche
 
Weitere Begriffe : Structuredfinance | Ätiologie | Metaanthropologie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.