Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Bankenliquidität

(engl. bank liquidity) Bankenliquidität (Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute) bezeichnet alle Mittel, welche Banken zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit benötigen. Dies sind grundsätzlich alle Aktiva, die jederzeit in Zahlungsmittel umgetauscht (liquidiert) werden können. Hierzu gehören insbesondere börsengehandelte Wertpapiere und Guthaben bei anderen Kreditinstituten. Das Bankensystem als Ganzes kann jedoch nicht mit Forderungen der Banken untereinander zahlen, sondern nur mit Zentralbankgeld. Zur gesamtwirtschaftlich relevanten Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute gehören daher lediglich die aktuellen Bestände an Zentralbankguthaben und Kassenmittel zuzüglich potenzieller Guthaben, die sich bei der Europäischen Zentralbank (EZB) insbesondere durch Inanspruchnahme unausgenützter Rediskontkontingente beschaffen lassen. Die Liquidität der Banken ist definiert durch ihre freien Liquiditätsreserven, gemessen an den Verbindlichkeiten. Sie wird u.a. beeinflußt von der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes, dem An- und Verkauf von Wertpapieren durch die Notenbank und von der Kreditauf­nahme des Staates bei der Notenbank. Die Liqui­dität der Banken ist bestimmt durch · die Höhe der Überschußreserven über die ge­setzliche Mindestreserve; · den Mindestreserversatz; · den Besitz an zentralbankfähigen Aktiva; · die Zahlungssitten im Nichtbankenbereich. Durch die - Diskontpolitik werden die Bedingun­gen gestaltet, zu denen die Notenbank bereit ist, von den Geschäftsbanken Wechsel anzukaufen. Die Notenbank bestimmt und verändert die Dis­kontrate, sie grenzt das rediskontfähige Material in qualitativer Hinsicht durch materielle und formelle Erfordernisse und in quantitativer Hinsicht durch Kreditkontingentierung und selektive Kre­ditpolitik ab und beeinflußt damit die Liquidität der Geschäftsbanken. Bei einer Diskontsenkung verbilligt sich der Refi­nanzierungskredit der Geschäftsbanken. Sie verfügen folglich über mehr Zentralbankgeld und können mehr Kredite vergeben. Wird der Dis­kontsatz erhöht, so bedeutet das für die Ge­schäftsbanken höhere Refinanzierungskosten.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bankenkooperation
 
Bankenmacht
 
Weitere Begriffe : Pfandanstalt | Wertpapierkredit | Treuhänder bei Schiffs(pfandbrief)banken
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.