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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Devisen

Bei Devisen handelt es sich nicht um körperlich vorhandene Gegenstände oder Bargeld. Es sind Ansprüche auf Zahlungen in fremder Währung an einem Platz im Ausland. Mit Devisen kann gehandelt werden. An diesem Geschäft können sich auch private Anleger beteiligen, die bereit sind, entsprechende Risiken zu tragen.

Bei den Ansprüchen, um die es bei Devisen geht, handelt es sich meist um Guthaben bei ausländischen Banken. Es können aber auch auf fremde Währungen und im Ausland zahlbare Schecks oder Wechsel sein. Es handelt sich also nicht um Bargeld (Sorten). Devisenhandel bedeutet deshalb den An- und Verkauf von ausländischem Buchgeld gegen inländisches Buchgeld oder andere Devisen (Beispiel: Dollarguthaben werden gegen Yen-Guthaben verkauft). Die Abwicklung dieser Geschäfte findet täglich an den internationalen Devisenbörsen statt. Dabei bilden sich je nach Angebot und Nachfrage sinkende oder steigende Kurse für die einzelnen Währungen.

Der Devisenhandel diente ursprünglich vor allem der Finanzierung und Abwicklung des Außenhandels. Das macht inzwischen aber nur noch einen kleinen Teil des Geschäfts aus. Der überwiegende Teil des Devisenhandels - und vor allem des Handels mit Dollar - dient spekulativen Zwecken, der Kurssicherung und der Bereitstellung von Währungskrediten. Der Devisenhandel ist dadurch auch die Basis für Geschäfte mit Derivaten wie den Devisen-Futures.

Seit Beginn der Europäischen Währungsunion nehmen die alten nationalen Währungen nicht mehr am Devisenhandel teil. International gehandelt wird seit Anfang 1999 nur noch der Euro (deshalb wurden auch bis zum völligen Übergang zum Euro im Jahr 2002 der Wert von D-Mark, Franc oder Gulden gegenüber fremden Devisen bereits nur noch über den unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs der alten nationalen Währungen zum Euro ermittelt).

von Inländern unterhaltene, auf fremde Währung lautende Guthaben. Meist subsumiert man unter den Devisenbegriff auch Anweisungen, Wechsel und Schecks, die über Beträge in fremder Währung lauten; es handelt sich dabei nicht um Zahlungsmittel, sondern um Verfügungsinstrumente oder Zugangsprodukte des Zahlungsverkehrs. Selten einbezogen werden dagegen ausländische Münzen und Banknoten; sie zählen zu den »Sorten«. Währungsmetalle fallen unter die sehr weit gefaßte Bezeichnung »Vermögenswerte«, denen ggf. im Verkehr mit dem Ausland besondere Bedeutung zukommt. Der Devisenbegriff variiert im ökonomischen, juristischen und statistischen Sprachgebrauch außerordentlich stark. Literatur: Ebbe, W. F., Internationales Devisenrecht, Heidelberg 1991 Als Devisen bezeichnet man Forderungen, die auf ausländische Währungen lauten und an einem ausländischen Platz zahlbar sind. Hierzu gehören: Guthaben bei ausländischen Banken in fremder Währung, auf fremde Währungen lautende und im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks. Die als Sorten bezeichneten ausländischen Banknoten und Münzen sind keine Devisen im Sinne der klassischen Definition. Devisenforderungen unterliegen dem Niederstwertprinzip des § 253 HGB, d. h., Währungsverluste müssen bei der Bilanzierung berücksichtigt werden, Währungsgewinne schlagen erst bei der Realisierung (Einzug) zu Buche. Siehe auch: Aufwertung, Währungsverluste, Währungsverbindlichkeiten (1) I. w. S. zählen dazu alle Ansprüche auf Zahlungen in fremder Währung an einem ausländischen Platz; dies sind meist Guthaben bei ausländischen Banken sowie Schecks und Wechsel, die auf fremde Währung lauten und im Ausland zahlbar sind. (2) I. e. S. zählen zu den D. die bei ausländischen Banken gehaltenen Guthaben; diese Definition entspricht auch i. d. R. der Handhabung in der Praxis des Devisenhandels. Vgl. Sorten.



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