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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wechselkurs

(engl. exchange rate) Die internationale Verflechtung der Volkswirtschaften mit ihren unterschiedlichen + Währungen erfordert Märkte (9 Markt), auf denen Währungen bzw. Devisen getauscht werden. Wie auf jedem anderen Markt entsteht auch auf einem 4 Devisenmarkt ein Preis, der (nominelle) Wechselkurs (Devisenkurs). Dieser drückt üblicherweise den Preis für eine ausländische Währungseinheit (z. B. 1 US Dollar) in inländischer Währung (z. B. Euro) aus. Beispielsweise notierte der Euro Wechselkurs je US Dollar 2002 bei 0,946 € . (Durchschnittswert im angegebenen Berichtszeitraum). Diese sog. Preisnotierung besagt, dass 1 US $ = 0,946 € kostet. Während man hier fragt: Wie viel Inlandswährung (z. B. €) erhalte bzw. zahle ich für eine Einheit der Auslandswährung, stellt sich beim Kehrwert (Mengennotierung) umgekehrt die Frage: Wie viel Auslandswährung tausche ich für eine Einheit inländischer Währung? (im Zahlenbeispiel: 1,057 US $ = 1 €). In den meisten Ländern (z. B. in der Bundesrepublik Deutschland) erfolgen die Notierungen «am Bankschalter» als Preisnotierungen (Preiswechselkurs); in Großbritannien sind auch Mengennotierungen (Mengenwechselkurs) üblich.

Die Wechselkurssysteme werden in feste und flexible unterschieden. Bei flexiblen Wechselkursen (free floating) wird die Kursbildung allein dem Marktmechanismus (Angebot, + Nachfrage) überlassen. Übersteigt beispielsweise als Folge eines Zahlungsbilanzdefizits (Einfuhr größer als + Ausfuhr) die Nachfrage nach ausländischer Währung das Devisenangebot, so führt dieser Nachfrageüberhang automatisch zu einer Aufwertung (Revalvation) der Auslandswährung (direkt ersichtlich an einer höheren Mengennotierung) bzw. spiegelbildlich zur entsprechenden Abwertung (Devalvation) der Inlandswährung (d. h. zu einem niedrigeren Preiswechselkurs). In einem System flexibler Wechselkurse sorgen Auf und Abwertung nicht nur für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Devisenmarkt, sondern auch der Zahlungsbilanz (außenwirtschaftliches Gleichgewicht). Wertet im vorliegenden Fall die heimische Währung ab, so werden Auslandsgüter (ausgedrückt in Inlandswährung) teurer und Inlandsgüter (ausgedrückt in Auslandswährung) billiger, was insgesamt eine Aktivierung und damit den Ausgleich der Zahlungsbilanz bewirkt. Dies setzt allerdings voraus, dass alle wichtigen Währungen des internationalen Finanzsystems weitgehend «floaten» und auf nationale Wettbewerbsvorteile (trategien) auf dem Weltmarkt (Exportförderung) durch staatlich administrierte Unterbewertung der Inlandswährung verzichtet wird (heute zur Reduzierung des Leistungsbilanzdefizits der USA und um Risiken für die Weltwirtschaft zu verringern, eine Hauptforderung der sieben führenden Industrienationen [G7] vor allem an den + «Emerging Market» China [Yuan] ). Gegen eine freie Kursbildung zwischen allen Währungen kann allerdings eingewandt werden, dass nicht vorhersehbare Kursschwankungen (Volatilität) die Kalkulation der mit dem Weltmarkt verflochtenen Wirtschaft erschweren. Das Wechselkursrisiko bei der Aus und Einfuhr (Einnahmen und Kosten aus Ex und Importgeschäften) ist nicht sicher kalkulierbar. Eine Absicherung gegen Kursverluste (9 Hedging) verursacht Transaktionskosten. Solche Unsicherheiten für den Außenhandel waren mit ein Grund, dass unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg einem System fixer Wechselkurse (bis Anfang der 1970er Jahre) der Vorzug gegeben wurde. Diese in Bretton Woods (USA) 1944 ausgehandelte Begründung des Weltwährungssystems auf fixen Wechselkursen mit fester Austauschrelation zum Dollar als Leitwährung (gebunden an Gold [= Gold Dollar tandard] und Einlösepflicht durch die amerikanische Zentralbank) wurde erheblich von dem englischen Nationalökonomen J. M. Keynes beeinflusst. Nach dem Zusammenbruch des Systems von Bretton Woods gingen 1973 alle beteiligten Währungen zu flexiblen Kursen gegenüber dem Dollar über (Floating). Das galt auch für das 1979 geschaffene (mit dem Übergang zur dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts und Währungsunion [EWWU] 1998 außer Kraft gesetzte) Europäische Währungssystem (EWS), das unter den Teilnehmerstaaten an der Europäischen Gemeinschaft (EG) wohl feste Wechselkurse (mit einer engen Schwankungsbreite von ± 2,25 v. H.) beinhaltete, nach außen aber frei floatete. Eine Wechselkursanpassung (Auf bzw. Abwertung) innerhalb des regionalen Festkurssystems erfolgte nicht auf dem Devisenmarkt, sondern durch staatlich administrierte Neufestsetzung (engl. realignment) des Paritäts bzw. Leitkurses. Ansonsten sorgten die nationalen Zentralbanken (z. B. Deutsche Bundesbank) durch kursstützende Interventionen (Kauf bzw. Verkauf von Devisen) dafür, dass der Kurs die festgelegte Schwankungsbreite nicht über oder unterschritt. Mit der Realisierung der Währungsunion (EWWU) am 1.1.1999 (siehe auch Europäische Integration) und dem damit verbundenen Verlust nationaler Wechselkurse trat für diejenigen EU taaten, die gegenwärtig (noch) nicht dieser Euro Zone zugehören (derzeit Dänemark, Großbritannien, Schweden), ein neuer Wechselkursmechanismus in Kraft (EWS II). Für diese sog. Pre ns sind ein Leitkurs zwischen Euro und den betreffenden Währungen sowie die schon 1993 im EWS auf ± 15 v. H. ausgeweitete Standardbandbreite (die verringert werden kann, z. B. Dänemark auf ± 2,25 v. H.) festgelegt worden. Die Einhaltung der Bandbreiten stellt ein Konvergenzkriterium für eine Teilnahme an der Währungsunion dar. Preis einer Währungseinheit ausgedrückt in einer anderen Währung; unter Wechselkurs versteht man das Umtauschverhältnis zweier Währungen.  Auch: Preis, den ein Inländer für eine Einheit der ausländischen Währung zu zahlen hat. Die nominelle Wechselkurs lässt sich in Mengen- (z.B.: Dollar je Euro) und Preisnotierung (z.B.: Euro je Dollar) ausdrücken. Der reale Wechselkurs stellt identische Warenkörbe verschiedener Länder gegenüber und hat somit den Charakter eines Index.



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