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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Interventionen

sind Eingriffe des Staates bzw. seiner Organe in das Wirtschaftsgeschehen. Sie kommen hauptsächlich vor: 1. in der Währungspolitik zur Gewährleistung stabiler Wechselkurse. (Die Intervention erfolgt durch die Zentralbank über Ankauf von Devisen, wenn für diese ein Überangebot auf dem Markt besteht, das zu fallenden Wechselkursen führen würde; umgekehrt durch Verkauf, wenn die Wechselkurse zu steigen drohen.) 2. im Rahmen der Agrarpolitik der EG, wo die staatlichen Interventionsstellen die angebotenen Erzeugnisse zu einem garantierten Mindestpreis ankaufen müssen.



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Intervention(-spflicht)
 
Interventionen der Europäischen Zentralbank/des Eurosystems
 
Weitere Begriffe : inkommensurabel | Personalselling | Zollfaktura
 
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