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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Konvergenzkriterien

Als Konvergenzkriterien werden in der politischen Diskussion die ökonomischen Voraussetzungen bezeichnet, die die Mitgliedsländer der Europäischen Union erfüllen müssen, wenn sie zu dem im Vertrag von Maastricht vorgesehen Zeitpunkt der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beitreten wollen, deren Kern eine gemeinsame Währung und eine unabhängige Europäische Zentralbank sein werden.

Nur EU-Länder mit stabiler Währung können Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) werden. Der Weg in die Währungsunion wird in drei Schritten vollzogen. Vor dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion müssen sich die beitrittswilligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einer ,,Reifeprüfung" unterziehen. Nur wenn sie die beschlossenen "Konvergenz-Kriterien" erfüllen, können sie Mitglied des gemeinsamen Währungsraumes werden. Das bedeutet:

  • Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte übersteigen.
  • Die Währung des betroffenen Landes muss bereits dem Europäischen Währungssystem (EWS) angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein.
  • Das Niveau der langfristigen Zinsen muss zeigen, dass die Kapitalmärkte der Stabilitätspolitik des jeweiligen Mitgliedstaates vertrauen. Das Zinsniveau darf deshalb das Mittel der drei bestplazierten Mitgliedstaaten nicht um mehr als zwei Punkte übersteigen.
  • Die Beitrittskandidaten müssen außerdem durch ihre Haushaltspolitik die Gewähr dafür bieten, dass sie auch in Zukunft innerhalb der Währungsunion eine solide Budgetpolitik betreiben werden.
  • Die jährliche Neuverschuldung darf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (siehe dazu: Bruttosozialprodukt) nicht überschreiten.
  • Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen.

Anfang 1998 befindet der Rat der Finanzminister über den Stand der Stabilitätsbemühungen der Mitgliedstaaten. Er stellt fest, ob eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die gesteckten Ziele erreicht hat.

Das letzte Wort hat dann der Europäische Rat auf einem EU-Gipfel. Die Staats- und Regierungschefs stellen mit qualifizierter Mehrheit fest, ob die Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Union das gesteckte Ziel erreicht hat. Nur dann werden sie den Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion für diese Staaten beschließen. Sollte die Zahl der Länder, die die Konvergenzkriterien erfüllen, niedriger liegen (weniger als acht von fünfzehn), so verschiebt sich der Beginn der WWU auf den 1. Januar 1999. Dann allerdings wird die europäische Währungsunion auf jeden Fall Wirklichkeit. Die EU-Mitgliedstaaten, die 1999 die Konvergenz-Kriterien erfüllen, bilden dann den einheitlichen Währungsraum. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich in Maastricht auf diesen Weg zur WWU unwiderruflich festgelegt.

Lediglich Großbritannien und Dänemark bleibt die Möglichkeit des Ausstiegs, des ,,opting-out", da sie sich dies auch für den Fall vorbehalten haben, dass sie die Konvergenzkriterien erfüllen. EU-Staaten, die beim Start des Währungsraums die Voraussetzungen noch nicht erfüllen, können zu einem späteren Zeitraum beitreten.



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