Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

akzessorisches Schuldversprechen

Schuldversprechen auf Basis der Akzessorität. Abhängigkeit eines Nebenrechts vom Bestand eines Hauptrechts. Bspw. ist das Pfandrecht akzessorisch, da sein Bestand vom Bestehen einer Forderung an den Pfandgeber abhängig ist. Auch die Hypothek ist - im Gegensatz zur Grundschuld - durch Akzessorietät gekennzeichnet. Wenn das Hauptrecht (Forderung) erlischt, erlischt automatisch damit auch das Nebenrecht (Hypothek, Pfandrecht). Ggs.: abstraktes Schuldversprechen



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Akzeptverbindlichkeiten
 
al pari, alpari
 
Weitere Begriffe : schwarze Liste | Abtreibung | Diskurskontrolle
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.