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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Allmende

bezeichnet den Dorfbesitz, welcher Wald, Wiesen und Wasser umfaßt und beinhaltet das Recht zu jagen, Vieh weiden zu lassen und zu fischen. Bei einer derartigen uneingeschränkter Nutzungsmöglichkeit besteht die Gefahr der vorzeitigen Erschöpfung der Ressourcen. Unregulierte Märkte führen in einer Allmendesituation nicht zu optimalen Marktergebnissen. Ursache für die Fehlallokation ist der fehlende Anreiz für den individuellen Ressourcennutzer, die von ihm verursachten Nutzungskosten zu berücksichtigen. Zur Korrektur von Fehlentwicklungen werden Beschränkungen der Nutzungsrechte oder steuerpolitische Maßnahmen (z. B. Abbaumengensteuem) vorgeschlagen. Externe Effekte In der Wirtschaftssoziologie: [1] im deutschen Sprachraum historisch Bezeichnung für die unverteilte Flur (Weide, Wald, Gewässer) im Gemeineigentum etwa eines Dorfes, das allen Dorfgenossen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stand. [2] In neueren Ansätzen (rational choice, social choice u.a.) gleichbedeutend mit öffentlichen oder Kollektivgütern.



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