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			     Auflösung der AG
			
			
			
			
                      Die AG wird aufgelöst: durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit; durch Beschluss der HV - dieser bedarf einer Mehrheit mit mindestens 3/4 des vertretenen Grundkapitals; die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen; durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der AG; mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse abgelehnt wird; mit der Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, durch welche nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Mangel der Satzung festgestellt worden ist.   
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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