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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Auftrag

Durch einen Auftrag wird die Verpflichtung eingegangen, für einen anderen unentgeltlich ein Geschäft zu besorgen (§§ 662 ff BGB). Wird ein Auftrag im Rahmen eines -Dienstvertrags oder eines Werkvertrags erteilt, so ist dieser entgeltlich. Der Beauftragte muß das herausgeben, was er bei Ausführung des Auftrags erhalten hat, der Auftraggeber muß ihm Aufwendungsersatz leisten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Auftrag auch für Vertragsantrag (Antrag) verwendet; Beispiel: »Auftragseingang bei einer bestimmten Branche«. Ein solcher Auftrag (Bestellung) wird meist durch eine Auftragsbestätigung angenommen.



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